Wir suchen aktiv Vermieter:innen, die ihre Wohnung an eine WG vermieten wollen: an Alleinerziehende, nicht an Studierende.
Schreib uns: wohnraum@raumteilerinnen.de
Warum Vermieter:innen mitmachen können
Du vermietest an eine WG aus Alleinerziehenden und ihren Kindern, nicht an eine Studierenden‑WG.
Stabilere Mieteinnahmen und stabilere Mietverhältnisse: So schätzen wir es ein.
Mehrere Mieter:innen tragen die Miete gemeinsam. Die Gesamtmiete der Wohnung kann dadurch höher ausfallen als bei einem Haushalt.
Wir sind deine Ansprech- und Vermittlungsperson. Damit entfällt die eigene Prüfung und Suche von Mieter:innen.
Häufige Fragen zum Vermieten an eine WG
Du entscheidest dich für ein Vertragsmodell: Alle sind Hauptmieter:innen und haften gemeinsam für die ganze Miete, eine Person ist Hauptmieter:in und die anderen sind Untermieter:innen, oder jede hat einen eigenen Vertrag. Bei Untermiete braucht die Hauptmieter:in deine Erlaubnis als Vermieter:in (§ 540 BGB), die du nur mit berechtigtem Grund verweigern darfst.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligung wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität (§ 1 AGG). Alleinerziehend zu sein oder der Familienstand stehen nicht in dieser Liste. Bei der Vermietung gilt das Gesetz nicht in jedem Fall, in der Regel zum Beispiel nicht für Vermieter:innen mit höchstens 50 Wohnungen (§ 19 Abs. 5 AGG).